"Ich verstehe das, was ich will!"

Handlungstheorien angesichts des musikpädagogischen Paradigmenwechsels

 Wolfgang Martin Stroh
 Musik & Bildung 3/1999

10 Thesen
Einleitung
Theoretischer Rahmen
Beispiel 1
Beispiel 2
Kommunikationsmodell
Paradigmenwechsel
1. MusikpädagogInnen
2. Theoretiker
3. DJs, Filmmusiker, Werbespotter
Methodische Konsequenzen
Szenische Interpretation
Konstruktivistisches Verfahren
Literatur
Links
Gesamtbeitrag

10 Thesen

1. Bezugsbegriff für Musikpädagogik ist nicht "die Musik", sondern der musikalisch tätige Mensch. Nicht aus einer Analyse von Musik, sondern aus einer Analyse der musikalischen Tätigkeit können Handlungsanleitungen deduziert werden. Die Tätigkeitspsychologie bezieht sich auf Sergej Leonidowitsch Rubinstein, der in seinen Grundlagen der Allgemeinen Psychologie davon ausgeht, dass die "Psyche des Menschen nur durch die Tätigkeit des Subjekts erkennbar" ist (Rubinstein 1977, 39) und daher die Psychologie diese Tätigkeit zu analysieren habe.

2. Musikalische Tätigkeit hat Musik zum Inhalt ("Gegenstand"), sie kann - mit Worten Leontjews - musikalisch motiviert sein. Die "Gegenständlichkeit" des Handelns ist ein durchgehendes Merkmal aller Handlungstheorien (Oerter 1993, 253 f.). Die Verbindung mit dem Motiv ist aber eine Leontjew'sche Besonderheit (Leontjew 1977, 81).

3. Jede musikalische Tätigkeit hat ein Motiv und wird durch eine oder mehrere auf Musik gerichtete Handlungen realisiert. Diese Handlungen (und nicht die Tätigkeit) haben Ziele. Die "Trennung von Ziel und Motiv" (von Handlung und Tätigkeit) vollzieht sich nach Leontjew mit der Entstehung des menschlichen Bewusstseins in der menschlichen "Entwicklung des Psychischen" (Leontjew 1985, 153 ff.).

4. Motive "erscheinen" zwar in den die Tätigkeit realisierenden Handlungen, sie sind aber weder bewusst noch sichtbar oder erfragbar. Man kann Motive nur detektivisch aus "Indizien" erschließen. Solche Indizien sind die sichtbaren Handlungen. Letztendlich ist der Motiv-Begriff ein Konstrukt. [3] Der tätigkeitspsychologische Motivbegriff ist im Gegensatz zur Auffassung anderer Motivationstheorien niemals ohne Tätigkeit denkbar. Ein abstraktes "Leistungsmotiv" ohne konkrete Tätigkeit (d. h. einen Inhalt) gibt es nicht.

5. Eine einzelne musikbezogene Handlung (z. B. Singen eines Liedes) kann unterschiedliche Tätigkeiten realisieren und daher auch unterschiedlich motiviert sein. Umgekehrt kann dasselbe Motiv zu ganz unterschiedlichen Handlungen mit unterschiedlichen Zielen führen. Zwischen Tätigkeitsmotiven und Handlungszielen besteht also kein kausallogischer Zusammenhang. Diese Polyvalenz von Ziel und Motiv macht die Dynamik von Tätigkeit aus.

6. Tätigkeit ist Aneignung von Wirklichkeit. Musikalische Tätigkeit ist Aneignung von Wirklichkeit mit musikalischen Mitteln. Da die die Tätigkeit realisierenden Handlungen die Wirklichkeit verändern, ist diese Aneignung dialektisch verbunden mit einer Vergegenständlichung. Jede Tätigkeit verändert die Umwelt ("Vergegenständlichung") und den tätigen Menschen ("Aneignung"). [4] Diese philosophische Kernaussage der Tätigkeitpsychologie bedeutet unter anderem:

  1. Musikalische Wahrnehmung ist ein aktiver Prozess.
  2. Durch die Tätigkeit ändern sich auch die Motive.
  3. "Musikmachen" als ein prototypischer Vorgang von "Vergegenständlichung" ist mehr als ein Erwerb von musikalischen Fertigkeiten, er ist Teil einer umfassenderen Aneignung von Wirklichkeit (Jugendkultur, Geschichte, soziale Gruppensituation usw.).

7. Bewusstsein ist die Fähigkeit, Handlungsziele zu setzen, Handlungen zu planen und zu überprüfen, inwieweit Ziele erreicht wurden. Dies kann explizit geschehen oder über den Mechanismus der Bedürfnisbefriedigung. Aus der Dynamik der Tätigkeit (Aussage 6) und der Polyvalenz (Aussage 5) folgt, dass sich Bewusstsein aus der Tätigkeit herausbildet und zugleich die die Tätigkeit realisierenden Handlungen steuert. Für Leontjew sind bewusste Handlungen typisch menschlich (Leontjew 1985, 153 ff.).

8. Aus Bedürfnissen heraus können Tätigkeitsmotive entwickelt werden, die dann zu Handlungen führen. Wie die Motive, so können sich auch Bedürfnisse durch die Tätigkeit (die dann als Bedürfnisbefriedigung interpretiert werden kann) weiterentwickeln. Dass Bedürfnisse sich durch die Befriedigung von Bedürfnissen weiter entwickeln, dass Befriedigung also keine Beseitigung, sondern eine Veränderung von Bedürfnissen ist, gehört heute zum Alltagswissen. Kein Mitglied unserer Konsumspiralen-Gesellschaft wird leugnen, dass Bedürfnisbefriedigung zu neuen Bedürfnissen führt - nicht nur aufgrund von Werbung und Manipulation, sondern auch wegen der dynamischen Dialektik menschlicher Tätigkeit.

9. Musiklernen ist die Herausbildung der Fähigkeit, selbstbestimmt und selbstbewusst musikalisch tätig sein zu können. Musikalität ist die Fähigkeit, erfolgreich musikalisch tätig zu sein. "Erfolgreich" bezieht sich stets auf die individuellen und sozialen Bedürfnisse des Einzelnen. Zu "Fähigkeit" gehört also nicht nur, dass ein Individuum durch eine Handlung ein Handlungsziel erreichen, sondern auch, dass es aus seinen Motiven heraus die geeigneten Handlungsziele überhaupt entwickeln kann.

10. Musikalische Bildung ist die Entwicklung der Persönlichkeit durch musikalische Tätigkeit. Die Bedeutung von Musikunterricht im Rahmen einer staatlichen Schule ist im Wesentlichen musikalische Bildung. Durch Tätigkeit (und nur durch Tätigkeit!) bildet sich die Persönlichkeit des Menschen. So spielte das tätigkeitspsychologische Persönlichkeitskonzept in der DDR-Musikpädagogik mit dem Leitziel der "allseitig entwickelten sozialistischen Persönlichkeit"[5] eine zentrale Rolle. Eine wichtige Konsequenz im Hinblick auf Konzepte, die das Musikmachen zu verabsolutieren scheinen, ist, dass Musiklernen im Sinne der Entwicklung musikalischer Fähigkeiten bei diesem Bildungsbegriff nicht vorrangig ist.

[3] de la Motte-Haber 1987, S. 277: "Motive und Motivationen lassen sich nicht direkt beobachten. Es sind in gewisser Weise wissenschaftliche Konstrukte".

[4] Übereinstimmung mit Rolf Oerter 1993, S. 257, der Aneignung/Vergegenständlichung mit Subjektivierung/Objektivierung in Verbindung bringt.

[5] Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungsystem vom Februar 1965, § 1 zitiert nach: Autorenkollektiv 1974, S. 55.

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